Gericht verbietet Dash Buttons

Schlechte Nachricht für Amazon: Münchner Oberlandesgericht findet, dass der Dash Button bzw. Einkaufsknopf gegen geltende Gesetzte in Deutschland verstößt. Die Hauptargumentation ist, dass der Kunde beim Betätigen des Dash Buttons keinerlei Informationen zum Einkauf erhält, wie z.B. wie hoch der Preis aktuell ist usw. Die einzige Information, die der Kunde beim Auslösen des Dash Buttons bekommt ist, dass man das bestellt hat, was auf dem Dash Button abgebildet ist.



Dass Amazon diese Entscheidung kampflos akzeptiert, ist ein Irrglaube. Das Urteil will Amazon natürlich anfechten. Amazons Argument: Der Kunde würde bevormundet, auf eine bequeme Einkaufsmethode zu verzichten. In der Tat scheint es auch so zu sein. Die Nutzung des Dash Buttons wird in den Nutzungsbedingungen geregelt. Die Bestellung lässt sich auch im Nachhinein prüfen und gegebenenfalls stornieren.

Geklagt haben die Nutzer selbst. Doch meiner Meinung nach, war es die Konkurrenz, weil sie sich benachteiligt fühlten. Sollte es tatsächlich zum totalen Verkaufsverbot von Dash Buttons in Deutschland kommen, so gewinnen am Ende nicht die Kunden, sondern die Händler selbst.

Amazon hat Innovationsfeindlichkeit angesprochen, zu Recht. Nur durch die Innovation und Weiterentwicklung kann unser Einkaufserlebnis verbessert bzw. erleichtert werden. Amazon hat den Markt ordentlich aufgemischt. Um Wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen sich die Händler selbst weiterentwickeln, statt immer zu jammern.

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